Die Erbschaftssteuer steht, wie auch die Vermögenssteuer
in einem zwiespältigen Empfinden. Das Hauptargument der Gegner lautet:
Warum soll der reine Besitz von Vermögen extra besteuert werden, wenn
schon der Erwerb versteuert wurde. Diese doppelte Versteuerung ist doch
ungerecht.
Die Argumente der Befürworter sind etwas bunter und gehen
von: Diese Steuer sorgt für soziale Gerechtigkeit:
über das pauschalisierende
Vorurteil: Wir nehmen es
von den Reichen und geben es den Armen
Erben sind doch alles Faulpelze, die verprassen doch nur,
was ihre Väter erarbeitet haben.
hin zum lapidaren:Mag sein, daß der
Erblasser dies schon versteuert hat, aber für den Erben ist dies eine
Einnahme und die gehört versteuert und die Erbschaftssteuer ist im Gegensatz
zur Einkommenssteuer noch viel zu niedrig.
Doch jedesmal, wenn die Erbschaftssteuer in die Diskussion gerät, dann steht am Anfang nicht die Steuergerechtigkeit sondern zwei andere Fragen im Vordergrund:
- Wo fängt Reichtum an: Bei 10.000, 100.000 oder erst bei 1.000.000€?
- Wie hoch darf die Steuer sein bevor Erblasser und Erben als Steuerflüchtlinge ins Ausland gehen?
Erst viel später fällt es einigen Politikern ein, daß in kleinen und mittelständigen Betrieben, vor allem aber in der Landwirtschaft, die Kinder und damit Erben meist in den vererbten Betrieben mitgearbeitet haben und so am Aufbau und Erhalt des Firmenvermögens mitgewirkt haben. Und es werden die abenteuerlichsten Hilfskonstruktionen (Steuererlass bei 10jähriger Veränderungssperre) gebaut ohne zu bedenken, daß gerade nach dem Besitzwechsel, häufig aufgeschobene Modernisierungsmaßnahmen anstehen.
Nun persönlich gehöre ich zu den Gegnern von Erbschafts-
und Vermögenssteuer und halte extrem wenig vom Robin Hood Argument. Nun
zur Zeit ruht die Vermögenssteuer, aber ich könnte mich mit einer
Reaktivierung der Vermögenssteuer abfinden, wenn diese als Anreiz
konzipiert ist, vernünftig mit dem Vermögen zu arbeiten (nicht höher als
die Einkommenssteuer auf eine durchschnittliche Festgeldrendite unter
gleichzeitiger Anrechenbarkeit auf die Einkommenssteuer). Und die
Erbschaftsteuer kann ich unter dem Motto Was du ererbt von deinen Vätern,
erwirb es um es zu besitzen
nur gutheißen, wenn sie fair konzipiert ist.
Fair heißt für mich, daß niemand dazu gezwungen sein sollte, seine Erbschaft zu veräußern, nur um die darauf liegende Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Denn Notverkäufe sind fast immer mit starken Verlusten verbunden Und ein Andenken, daß ich verkaufen muß, frustriert mehr, als es erfreut. Das bedeutet sinnvolle (zeitgemäße) Freibeträge, die es erlauben "Andenken" in Sachwerten (Bilder, Möbel, Schmuck) an Freunde bzw. Angestellte zu vererben. Eine Härtefallregelung bei Mehrfacherbfällen in kurzem Abstand hintereinander. Und eine Bemessung der Erbschaftssteuer so daß sie mittelfristig aus dem Ertrag finanziert werden kann.
Eine Möglichkeit um diese Fairness zu erreichen, wäre die Aufteilung der Erbschaftssteuer auf mehrere (z.B. 5) Jahres-Raten bei immobilen Kapital. Der Vorteil: Die Zeitspanne, in der das Kapital die Erbschaftssteuer selbst erwirtschaften kann, wird größer und im Doppelerbfall (z.B. innerhalb 1 Jahres) würde nicht die doppelte Erbschaftsteuer fällig, sondern nur wieder 5 Jahres-Raten (also im Beispiel 120%). Hierbei sind für mich immobiles Kapital nicht nur Häuser und Grundstücke sondern auch Firmenbeteilungen, ja sogar Aktienbesitz sofern hierbei mindestens eine qualifizierte Minderheit vorliegt. Auch Kunstsammlungen wären für mich immobiles Kapital, allerdings würde ich hier für die "Raten-Zahlung" der Erbschaftsteuer die Auflage machen, daß die Sammlungsstücke wenigstens die halbe Zeit öffentlichen Museen oder Galerien als Leihgabe zur Verfügung gestellt würden. Sollten in der Zeit das immobile Kapital ganz oder teilweise veräußert werden, so daß die Vorraussetzung nicht mehr vorliegt, wäre die Rest-Erbschaftsteuer für dieses veräußerte Erbgut natürlich sofort fällig.